Abgabe von Gleisen
Übernahme und Weiterbetrieb von Infrastruktureinrichtungen


Abgabe von Gleisen
Übernahme und Weiterbetrieb von Infrastruktureinrichtungen
Die SinON GmbH bietet Infrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.
Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).