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Abgabe von Gleisen

Übernahme und Weiterbetrieb von Infrastruktureinrichtungen

Abgabe von Gleisen

Übernahme und Weiterbetrieb von Infrastruktureinrichtungen

Die SinON GmbH bietet Infrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.
Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).